
der Verbandsgemeinde Hochspeyer steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Verfügung.
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 geben wir bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Verbandsgemeindewerke Hochspeyer (EVU Hochspeyer) für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung den allgemeinen Tarifen und Bedingungen des EVU Hochspeyer für die allgemeine Versorgung von Letzt-verbrauchern mit Elektrizität entsprechen.
Wir sind in unserem Netzgebiet der kundenstärkste Grundversorger (EnWG § 36 (2)).
Das Energieversorgungsunternehmen (EVU Hochspeyer) stellt für sämtliche Versorgungsverträge aufgrund der neuen Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 den Strom gemäß den jeweils gültigen Preisblättern für die Grund- und Ersatzversorgung zur Verfügung. Die Strompreise, die StromGVV und deren „Ergänzende Bestimmungen“ sind Bestandteil des Versorgungsvertrages.
Die vorhergehende Vertragsgrundlage bildete, wenn nicht anders vereinbart, die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)" einschließlich deren "Ergänzenden Bestimmungen" in der jeweils gültigen Fassung.
Egal, ob Privatperson oder Gewerbetreibender: Informieren Sie sich nachfolgend über unsere Preise und Angebote.
¨ unter dem Menüpunkt „Strompreise“ können Sie die aktuellen Preisblätter einsehen
¨ unter dem Menüpunkt „Gesetze, Verordnungen...“ sind die Versorgungsgrundlagen sowie die veröffentlichungspflichtigen Informationen aufgelistet
Die allgemeinen Tarife und Bedingungen können auch innerhalb der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Verbandsgemeindewerke Hochspeyer, Hauptstraße 121, 67691 Hochspeyer eingesehen werden.