Aufgrund von Frosteinwirkung können frei liegende Wasserleitungen und Wasserzähler schnell einfrieren. Besonders gefährdet sind Wasserleitungen/-zähler, die in Außenwänden und Gärten installiert sind. Aber auch Leitungen, die in der Nähe von Öffnungen (z.B. Kellerfenster) vorbeiführen.
Frostsschäden müssen nicht sein - durch geeignete Vorsorgemaßnahmen kann man diese Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten vermeiden. Zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden sind durch den Abnehmer vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Hierzu einige Tipps:
· Überzeugen Sie sich von der Gangbarkeit und dem dichten Abschluss der Absperreinrichtung vor und hinter dem Wasserzähler. Bei Mängel benachrichtigen Sie uns bitte umgehend.
· Es ist besonders darauf zu achten, dass in den Räumen, in denen Wasserleitungen liegen, die Fenster und Türen gut schließen und bei eintretendem Frost auch tatsächlich geschlossen bleiben. Kellerfenster u.ä. sind gegebenenfalls mit frostschützendem Isoliermaterial zu verpacken.
· Sind die Räume trotz dieser Vorsichtsmaßnahme nicht einwandfrei frostsicher, so sind die Wasserleitungen, insbesondere der Wasserzähler mit Isolierstoffen wie Stroh, Holzwolle, Papier, Tücher usw. sorgfältig zu umkleiden.
· Im Freien liegende Wasserleitungen sind besonders zu schützen und Wasserzählerschächte zu überdecken!
· Die während der Kälteperiode nicht benötigten Leitungen (z.B. in Gartenanlagen sowie in unbewohnten und frostgefährdeten Räumen) sollten entleert und außer Betrieb gesetzt werden. Dabei sollte das Entleerungsventil ständig geöffnet bleiben.
· Bei starkem und länger anhaltenden Frost, wenn die Gefahr des Einfrierens besteht, empfiehlt es sich auch die Privatleitung hinter dem Wasserzähler während der Nacht zu entleeren.
· Die einfachste, aber wirkungsvollste Maßnahme zur Vermeidung von Frostschäden ist die ausreichende Beheizung aller Gebäudeteile mit wasserführenden Leitungen; auch bei Abwesenheit des Abnehmers.
Bitte beachten Sie, dass notwendige Instandsetzungsarbeiten am Hauptwasseranschluss, Absperrventil und Wasserzähler grundsätzlich nur durch die Beauftragten der Verbandsgemeindewerke Hochspeyer erfolgen dürfen.
Weiterhin bieten wir Ihnen an, den Wasserzähler in Gärten oder in Gebäudeteilen, die nicht frostsicher gemacht werden können, über die Wintermonate auszubauen. Bei Bedarf bitten wir, diese Leistung rechtzeitig bei uns zu beantragen.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Verbandsgemeindewerke Hochspeyer
gez. Becker, Werkleiter
