Gemäß § 13 Abs. 2 NAV und § 13 Abs. 2 NDAV darf eine Kundenanlage nur durch das Versorgungsunternehmen selbst oder durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Versorgunsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden.
Der Netzbetreiber hat gem. § 13 Abs. 2 NAV ein Installateurverzeichnis zu führen, in das qualifizierte Elektroinstallateure für Arbeiten zum Anschluss an das Niederspannungsnetz einzutragen sind.
Die "Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" wurden am 01.01.2008 vom BDEW und ZVEH verabschiedet.
Wenn Sie die Eintragung Ihres Installationsunternehmens in unser "Installateurverzeichnis" wünschen, dann fordern Sie bitte das Antragsformular bei der Pfalzenergie GmbH, Europaallee 10 in 67657 Kaiserslautern oder direkt per Mail. Nach einschlägiger Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen werden Sie dann in unser Installateurverzeichnis eingetragen und erhalten als Nachweis einen "Elektroinstallateur - Ausweis". Die für das Eintragungsverfahren entstehenden Kosten werden Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.
Nähere Informationen können Sie bei Frau Ilona Rakoczy (Tel. 06305/71-162 oder Mail Fr. Ilona Rakoczy) einholen.