Veröffentlichungspflichten NETZ

 

Als Verteilernetzbetreiber sind wir nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen verpflichtet, entsprechende Informationen (siehe Tabelle) zu veröffentlichen, damit sich Netznutzer, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die Stromnetzbetreiber vergleichen können.

 

Unserer Veröffentlichungspflicht wollen wir unter diesem Menüpunkt nachkommen.

Dabei haben wir uns am „Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber“ der Bundesnetzagentur (BNetzA vom 29.01.2008) orientiert.

 

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz (07.07.2005; zul. geä. 28.07.2011)

§ 18 (1)

Allgemeine Bedingungen für den Anschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher

 

·         Netzanschlussvertrag

 

·         Allgemeine und ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss

 

·         Preisblatt mit Netzanschlusskosten und BKZ

§ 19 (1)

Technische Mindestanforderungen  an die Auslegung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen

 

·         VDEW-Norm: „TAB 2007“

 

·         VDEW-Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

 

·         VDEW-Richtlinie: Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

§ 20 (1)

Netzzugang: Bedingungen, Musterverträge (Netznutzungsvertrag – Lieferantenrahmenvertrag)

 

·         Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung

 

·         Technische Bedingungen für die Netznutzung

 

·         Entgelte für diesen Netzzugang

 

·         Musterverträge

§ 23

Entgelte für Ausgleichsleistungen

 

·         Mehr oder Mindermengen

§ 36 (2)

Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

 

·         Feststellung 2009

 

 

StromNZV

Stromnetzzugangsverordnung (25.07.2005)

§ 15 (5)

Engpassmanagement

 

·         Veröffentlichung der Engpässe im Netz

§ 17 (2)

Netzstrukturdaten

 

·         Veröffentlichung netzrelevanter Daten gem. § 17 (2) Nr. 1-7

 

 

StromNEV

Stromnetzentgeltverordnung (25.07.2005; zl.geä. 29.10.2007)

§ 10 (2)

Information zu Netzverlusten des Vorjahres

 

·         Höhe der Durchschnittsverluste d.VJ

 

·         Durchschn. Beschaffungskosten der Verlustenergie d.VJ

§ 21

Nur wenn Antrag nach §23a Abs.3 EnWG gestellt wurde

§ 27 (1)

Identisch zu § 20 Abs.1 EnWG => Netzentgelte

 

·         Netzentgelte 

§ 27 (2)

Strukturmerkmale (Stromkreislänge, Leistungen, Entnahmestellen usw.)

 

Veröffentlichung der Strukturmerkmale gem. § 27 (2) Nr. 1-7

 

 

EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

§ 52 (1)

Veröffentlichung von Basisdaten 

 

·         kum. EEG-Jahresmeldung

 

Bericht über die Ermittlung

 

·         Anlagedaten nach §§ 45 - 49 EEG

 

 

NAV

Netzanschlussverordnung (01.11.2006)

§ 4 (2)

Allgemeine Bedingungen (ident. zu § 18 (1) EnWG – siehe oben)

§ 4 (3)

Änderungen der ergänzenden Bedingungen (z.Z. nicht vorgesehen)

 

 

MessZV

Messzugangsverordnung (17.10.2008)

§ 2 (2)

Messstellenvertrag und Messvertrag (Muster)

 

·        "Messstellenrahmen- und Messrahmenvertrag"

 

·       Anlage 1: Ansprechpartner

 

·       Anlage 2: Technische Mindestanforderungen

 

·       sowie  "Vorgaben zum Datenaustausch" 

 

 

 

NEWS
25.04.2013
Leider kommt es immer noch vor, dass die Toilette und der Ausguss (Spülbecken) als „Abfallbehälter“ ...