Anschluss von Solaranlagen

Grundsätzlich steht eine individuelle Beratung an erster Stelle. 

Bereits in der Planungsphase sollten Sie eine entsprechende Anfrage an den Netzbetreiber (Verbandsgemeindewerke Hochspeyer) stellen, damit die Photovoltaik-Anlage später angeschlossen werden kann –> bis 30 kW ist dies meistens problemlos möglich.

Sowohl die Errichtung als auch der Anschluss muss durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Außerdem sollten sicherheitsrelevante Aspekte, vor Inbetriebnahme der Anlage, mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden. Die Solaranlage muss bei dem Netzbetreiber mit geprüften Dokumenten angemeldet werden.

 

Um die technische Abnahme zu gewährleisten, empfehlen wir unbedingt die Zusammenarbeit mit einem konzessionierten Fachbetrieb.

Für die Steuerung der PV-Anlagen mit einer Leistung von ≤ 100 kW benötigen Sie einen Rundsteuerempfänger (TRE). Gemäß dem EEG-Einspeisemanagement erhalten Sie hier den Link zum entsprechenden Webshop von Voltaris:

http://www.voltaris.de/messstellenbetrieb/webshop-eeg-einspeisemanagement.html

 

Für die Inbetriebnahme benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Ø           Inbetriebsetzungsantrag – hier übernimmt mit seiner Unterschrift der Installateur die Verantwortung für einen korrekten Anschluss an das Netz;

Ø           Lageplan der Anlage – Standort und Einspeisepunkt muss eindeutig identifiziert werden;

Ø           Elektrotechnische Anschlusszeichnung – laut Gesetz wird gefordert, die gesamte elektrische Energie in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Dafür dient die Elektrotechnische Anschlusszeichnung, die Sie vom Installateur erhalten, als Nachweis;

Ø           Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers – hiermit wird bestätigt, dass das Gerät den Anforderungen der „Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-Richtlinien) entspricht. Diese Erklärung erhalten Sie von Ihrem beauftragten Fachbetrieb oder direkt vom Hersteller.

Ø           Bestätigung der Meldung der Photovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur und Kopie des entsprechenden Antrages – gemäß den seit 1.1.2009 geltenden neuen Regelungen des EEG;

Ø           Antrag auf Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom (soweit Eigenverbrauch erwünscht) – nach den seit 1.1.2009 neuen EEG-Regelungen haben Anlagenbetreiber das Recht auf eine Vergütung, wenn Sie den erzeugten „Photovoltaikstrom“ in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.

 

Bezüglich der Vergütung, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (EEG), wird ein „Einspeise-Vertrag“ mit dem Netzbetreiber (Verbandsgemeindewerke Hochspeyer) abgeschlossen.  

 

Die Abrechnung der eingespeisten Strom-Mengen in kWh erfolgt monatlich oder vierteljährlich. Anfragen hierzu können Sie an Frau Ilona Rakoczy, Tel. Nr. 06305/71-162 richten.

 

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