Stromkennzeichnung - Energieträgermix

 

Information zur Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der jeweils gültigen Fassung

 

Energiemix der Elektrizitätsversorgung

Gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) informieren wir Sie hier über die Stromherkunft. Mit dieser Regelung im EnWG wird europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt. Die Informationspflicht der Energieversorger soll den Verbraucherschutz und die Verbraucherinformation verbessern. Der Kunde erhält Angaben zur Strom-Zusammensetzung und welche Umweltauswirkungen mit der Energienutzung verbunden sind. Zum Vergleich werden die Durchschnittswerte für Deutschland genannt.

 

=> Angaben zur STROMHERKUNFT beziehen sich auf den im Jahr 2011 gelieferten Strom

 

 

VG-Werke Hochspeyer

zum Vergleich Durchschnittswerte Deutschland 1)

=> Anteile der Energieträger an der Gesamtstromlieferung

Kernkraft

18,7 %

17,7 %

Kohle 

44,8 %

41,7 %

Erdgas

9,6 %

14,2 %

Sonstige fossile Energieträger

2,8 %

5,4 %

Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG

24,1 %

15,8 %

Sonstige Erneuerbare Energien

0 %

5,2 %

=> damit verbundene Umweltauswirkungen

Radioaktiver Abfall

0,0005 g/kWh

0,0005 g/kWh

CO2-Emissionen

530 g/kWh

503 g/kWh



1)     allgemeine Versorgung und private Einspeiser (Quelle VDEW)

 

 

=> Unseren Naturstrom-Kunden können wir zur Kenntnis geben:

=> Anteile am Energieträgermix für die Naturstromlieferung

Erneuerbare Energien  = 100 %

=> damit verbundene Umweltauswirkungen

Radioaktiver Abfall = 0 g/kWh

CO2-Emission = 0 g/kWh

 

 

Hier können Sie sich den EnergieträgerMix des EVU Hochspeyer im Vergleich zu Deutschland auch in grafischer Darstellung als PDF-Datei herunterladen:

download   EnergieträgerMix 2010

download  EnergieträgerMix 2011

 

 
 
 
 
 
 
NEWS
25.04.2013
Leider kommt es immer noch vor, dass die Toilette und der Ausguss (Spülbecken) als „Abfallbehälter“ ...