Information zur Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der jeweils gültigen Fassung
Energiemix der Elektrizitätsversorgung
Gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) informieren wir Sie hier über die Stromherkunft. Mit dieser Regelung im EnWG wird europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt. Die Informationspflicht der Energieversorger soll den Verbraucherschutz und die Verbraucherinformation verbessern. Der Kunde erhält Angaben zur Strom-Zusammensetzung und welche Umweltauswirkungen mit der Energienutzung verbunden sind. Zum Vergleich werden die Durchschnittswerte für Deutschland genannt.
=> Angaben zur STROMHERKUNFT beziehen sich auf den im Jahr 2011 gelieferten Strom
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VG-Werke Hochspeyer |
zum Vergleich Durchschnittswerte Deutschland 1) |
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=> Anteile der Energieträger an der Gesamtstromlieferung | ||
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Kernkraft |
18,7 % |
17,7 % |
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Kohle |
44,8 % |
41,7 % |
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Erdgas |
9,6 % |
14,2 % |
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Sonstige fossile Energieträger |
2,8 % |
5,4 % |
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Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG |
24,1 % |
15,8 % |
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Sonstige Erneuerbare Energien |
0 % |
5,2 % |
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=> damit verbundene Umweltauswirkungen | ||
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Radioaktiver Abfall |
0,0005 g/kWh |
0,0005 g/kWh |
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CO2-Emissionen |
530 g/kWh |
503 g/kWh |
1) allgemeine Versorgung und private Einspeiser (Quelle VDEW)
=> Unseren Naturstrom-Kunden können wir zur Kenntnis geben:
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=> Anteile am Energieträgermix für die Naturstromlieferung |
Erneuerbare Energien = 100 %
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=> damit verbundene Umweltauswirkungen |
Radioaktiver Abfall = 0 g/kWh
CO2-Emission = 0 g/kWh
Hier können Sie sich den EnergieträgerMix des EVU Hochspeyer im Vergleich zu Deutschland auch in grafischer Darstellung als PDF-Datei herunterladen:
download EnergieträgerMix 2010
download EnergieträgerMix 2011