Hier können Sie sich den Antrag für einen "Neu-Anschluss" an die Abwasserbeseitigungseinrichtung herunterladen.
Mit dem Antrag ist ein Lageplan mit Ausweisung des Grundstückes und genaue Lage der vorhandenen / gewünschten Kanalanschlussleitungen bis zur vorhandenen Hauptleitung den VG-Werken Hochspeyer vorzulegen.
Download "Neuanschluss Abwasser" (PDF-Datei)
Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den Antrag für die Herstellung der Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum mit auszufüllen und uns vorzulegen. Hierfür stellen wir Ihnen eine Verlinkung auf den Antrag "Herstellung von Anschlussleitungen" zur Verfügung.
Nach § 30 "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung" wird für die Bearbeitung des Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser inklusive der Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen (siehe §§ 15 und 16 "Allgemeine Entwässerungssatzung") eine Verwaltungsgebühr (derzeit netto=brutto 100,00 EUR) erhoben.
Hinweis zur Herstellung der Anschlussleitungen:
Die Kanalanschlussleitung von der jeweiligen Hauptleitung (Misch- oder Trennsystem) bis zur Grenze des zu entsorgenden Grundstückes wird ausschließlich von den VG-Werken Hochspeyer beziehungsweise von einem beauftragten Unternehmen hergestellt, erneuert, verändert oder beseitigt.
Die Grundstücksentwässerungsanlage (sämtliche Einrichtungen auf dem Grundstück zur Sammlung, Vorreinigung und Ableitung von Abwasser) muss den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen und gemäß der Norm-Bestimmungen (DIN 1986 in der jeweils gültigen Fassung) geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Die Bau- und Installationsarbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden.
Grundwasser und Wasser aus Dränagen dürfen grundsätzlich nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen werden!