Als Betreiber der Energieversorgungsnetze in den Ortsgemeinden Hochspeyer, Fischbach und Waldleiningen bieten wir den Zugang zu unseren Elektrizitätsversorgungsnetzen zu objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien an.
Der Netzzugang ist im "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)" vom 07. Juli 2005.
Weiterhin sind die beiden dazugehörigen Verordnungen vom 25.07.2005 zu beachten:
· "Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)" und
· "Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)"
Nach § 27 Abs. 1 StromNEV sind wir verpflichtet, die für unser Netz geltenden Netzentgelte auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Dem und noch weiteren Verpflichtungen kommen wir in angemessener Form unter dem Menüpunkt „Veröffentlichungspflicht NETZ“ nach.